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Diese Seite befindet sich im Aufbau. Verbesserungsvorschläge, Fehlermeldungen und Ergänzungen sind herzlich willkommen. Prüfungsordnungen - allgemeine Fragen

Was muss ich beachten, wenn ich eine Prüfung anmelde?

Prüfungsakte: Bevor eine Prüfung angemeldet werden kann, muss eine Prüfungsakte im Prüfungsamt angelegt werden. Dies muss spätestens vier (4) Wochen vor der Prüfung im jeweiligen Prüfungsamt erfolgen. Dazu muss eine Kopie des Abiturzeugnisses (beglaubigt oder Kopie und Original zum Vergleich) und ein Passbild vorgelegt werden. Bei Studierenden im alten Diplomstudiengang müssen zusätzlich die Stammdatenblätter des vorherigen und aktuellen Semesters vorgelegt werden.
Laufzettel: Ist die Prüfungsakte angelegt muss jede Prüfung mindestens zwei (2) Wochen vor dem Prüfungstermin im Prüfungsamt angemeldet werden. Dazu müssen alle Scheine, die für die Prüfung Voraussetzung sind, vorgelegt werden. Studierende im alten Diplomstudiengang müssen außerdem alle Stammdatenblätter seit Anlegen der Prüfungsakte vorlegen. Der Termin der Prüfung muss vom Prüfer auf dem Laufzettel bestätigt worden sein. Der Laufzettel ist ebenfalls spätestens zwei Wochen vor der Prüfung im Prüfungsamt abzugeben.
Rücktritt von der Prüfung: Von einer Prüfung kann spätestens zwei Wochen vor der Prüfung zurückgetreten werden. Innerhalb der letzten zwei Wochen vor der Prüfung ist ein Rücktritt nur in schwerwiegenden Fällen möglich.

Prüfungsklausuren (Bachelor Physik oder teilweise Nebenfächer Diplom Physik) müssen als Prüfungsleistungen im Prüfungsamt angemeldet werden!

Welche Art von Prüfungen gibt es?

Im Diplomstudiengang gibt es für gewöhnlich nur mündliche Prüfungen. Ausnahme sind hier nur die Nebenfächer. Beispielsweise in Werkstoffkunde und Elektrotechnik werden schriftliche Prüfungsklausuren angeboten. Diese müssen dann ebenfalls im Prüfungsamt angemeldet werden.

Im Bachelorstudiengang hängt die Prüfungsform vom Dozenten ab. In der Regel wird das Modul G1 im ersten Semester schriftlich und die Module der höheren Semester mündlich geprüft. Nebenfächer können hier wieder abweichen. Bitte hier besonders auf die Ankündigungen der Dozenten achten, welche Prüfungsform für welches Modul gilt.
Normale "Schein-Klausuren", die nur zur Prüfungszulassung gelten, müssen nicht im Prüfungsamt angemeldet werden. Wer sich nicht sicher ist, ob eine Anmeldung im Prüfungsamt nötig ist unbedingt nachfragen!

Welches Prüfungsamt ist für mich zuständig?

Für Studierende des alten Diplomstudiengangs (Einschreibung bis 2011) ist weiterhin das Prüfungsamt im Dekanatsflur (3. Stock) in Gebäude 46 Raum 355 zuständig. Öffnungszeiten sind dienstags bis freitags von 09:45 Uhr bis 11:45 Uhr sowie montags und mittwochs von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr. Prüfungsunterlagen dürfen nicht in den Briefkasten eingeworfen werden, sondern müssen persönlich im Prüfungsamt abgegeben werden.
Für Studierende in allen anderen Physikstudiengängen ist das zentrale Prüfungsamt in Gebäude 47 (Turm) zuständig.

Wo finde ich die Vordrucke zur Prüfungsan-/abmeldung?

Die Formulare finden sich unter ???? auf der ????? hier.
Es ist auch möglich, sich durch die Seiten vom Prüfungsamt durchzuklicken.

Wofür brauche ich das Stammdatenblatt, wo finde ich es?

Mit der Einführung der Multifunktionschipkarte werden keine Stammdatenblätter mehr verschickt. Studierende des alten Diplomstudiengangs müssen diese aber weiterhin im Prüfungsamt Gebäude 46 vorlegen (am Besten einfach alle Stammdatenblätter). Stammdatenblätter und Studienbescheinigungen können unter https://qis.verw.uni-kl.de uniintern heruntergeladen werden.

Kann ich meinen Studiengang intern wechseln?

Studierende im alten Diplomstudiengang Physik können nur mit Begründung in den Bachelor Physik wechseln (z. B. um nach dem Bachelor einen Master in einem anderen Fachgebiet wie Medizinischer Physik zu machen). Vom neuen Diplomstudiengang in den Bachelor oder umgekehrt ist ein Wechsel jederzeit möglich. Die Anerkennung von bereits bestandenen Prüfungen / Modulen muss vorher bei Prüfungsausschuss beantragt werden. Ein Gespräch mit dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses / den studentischen Mitgliedern im Voraus wird dringend empfohlen!

Wo finde ich meine Prüfungsordnung?

Hier: Studien- und Prüfungsordnungen

Falls sich die Prüfungsordnung seit Beginn deines Studiums geändert hat, kannst du hier die Überführungsregelungen in die neue Prüfungsordnung finden.

Ich habe weitere Fragen, wo kann ich mich hinwenden?

Fragen können mit den studentischen Vertretern von DPA, FPA und FBR diskutiert werden.